1. Radtour 2021 - FIAB STAA
Radtour ins Burggrafenamt zur Apfelblüte
eine klassiche Radtour im Frühjahr anläßlich der Apfelblüte zwischen Bozen und Meran
Ziel: ins Burggrafenamt > auf den Landstrassen zwischen Bozen und Lana
Datum: Samstag, 17. April 2021
Treffpunkt: vor der SALEWA (Industriezone Bz Süd)
Startzeit: 11,00 Uhr
Rückkehr: gegen 17.30 / 18.00 Uhr
Streckenführung: Leicht
Gesamtlämge: km 60 (Hin + Retour)
Jause > gegen 13,00 Uhr Stopp im freien Gelände mit selbstmitgebrachten Speisen
Beschreibung der Strecke: Start ist in Industriezone Bz Süd (bei Salewa) dann radeln wir durch die Landschaft von Frangart, Siebeneich, Terlan, Andrian, Vilpian, Gargazzon bis nach Lana. Retourweg der Etsch entlang am Radweg.
Teilnahmegbühr: € 5,00 (Fiab Staa Mitglieder); € 10,00 (nicht Mitglieder) - wird bei der Tour eingehoben
Achtung: Jeder Teilnehmer muss eine Maske tragen und einen ausreichenden Abstand gemäß den Anticovid-Vorschriften einhalten (min. 2 Meter).
Anmeldung zur Radtour ; Mittels Mail an info@fiab-staa.it mt Angabe deds Namens und der Handynummer.
Anmeldeschluss: Freitag, 16.04. 2021, 12.00 Uhr.
WICHTIG
Der Verein FIAB Südtirol - Alto Adige übernimmt keine Haftung für Unfälle und Folgen aus Sach- und Personenschäden, die vor, während und nach den Touren auftreten.
Von FIAB angewandte Regeln
Der Erfolg jeder Radexkursion hängt von der verantwortungsvollen Teilnahme der Mitglieder und dem Geist der Zusammenarbeit mit den Begleitpersonen ab, die ehrenamtlich für den Verein tätig sind. Wir erinnern alle Teilnehmer daran, dass die Regeln der Straßenverkehrsordnung stets einzuhalten sind und dass Umsicht und gesunder Menschenverstand helfen, Unfälle zu vermeiden.
Aktive und passive Sicherheitseinrichtungen (Bremsen, Klingel, Beleuchtung und Reflektoren) müssen vorhanden und in einwandfreiem Zustand sein.
Die Verwendung eines Helms, auch wenn keine Pflicht besteht, wird immer empfohlen.
Bei dem vorliegenden Programm handelt es sich weder um eine organisierte touristische Initiative noch um eine sportliche Aktivität, sondern um eine soziale, erholsame und ökologische Aktivität, die zur Erreichung der satzungsgemäßen Zwecke des Vereins durchgeführt wird.
Die Anmeldung zur Touren ist als Eigenerklärung zur körperlichen Fitness zu werten. Das D.L. n. 69/2013 art. 42-bis sieht vor, dass "die Freizeit-und Amateurtätigkeit" kein ärztliches Attest erfordert.
Dies schließt die Empfehlung nicht aus, den Arzt zu konsultieren, wenn Sie von einem sesshaften zu einem besonders aktiven Lebensstil übergehen.
Das Team FIAB-STAA

